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Mountain Lake

„Der höchste Lohn für unsere Bemühungen ist nicht das, was wir dafür bekommen, sondern das, was wir dadurch werden.“ – John Ruskin

Was ist Psychotherapie?
Ich begleite Sie gerne auf Ihrem Weg.

Es ist nie zu spät dafür, sich ein glückliches Leben zu erschaffen.

Mit meinem Wirken möchte ich Ihnen dazu verhelfen, Ihr Leben selbstbestimmt, bewusst und glücklich zu leben, unabhängig davon, was Ihnen bisher widerfahren ist.

Was passiert im Erstgespräch?

In unserem ersten Gespräch erläutern Sie mir Ihr Anliegen, Ihre Erwartungen und Wünsche.

Hier gilt bereits die psychotherapeutische Schweigepflicht. Sie lernen meine Arbeitsweise kennen und wir skizzieren gemeinsam den möglichen Therapieprozess.

Wir vereinbaren die Rahmenbedingungen und am Ende entscheiden wir, ob wir weiter miteinander arbeiten wollen.

Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil des Therapieprozesses, dauert 50 Minuten und wird wie eine normale Therapieeinheit in Rechnung gestellt.

Psychotherapie beginnt dort wo seelischer Leidensdruck wahrgenommen wird, mit dem Wunsch diesen zu überwinden.
Wenn man diesen Zustand weder selbst noch durch die Mithilfe des Umfelds bewältigen kann und den Mut zu einer Therapie fasst, ist dies bereits ein erster Schritt zur positiven Veränderung.

Ihre persönlichen Themen in unserer Therapie könnten unter anderem folgende Bereiche betreffen

  •        Depressionen

  •        Lebenskrisen

  •        Trauer und Verlusterfahrungen

  •        Suizidale Gedanken

  •        Beziehungskonflikte 

  •        Ängste und Panikattacken

  •        Burn-out und Prävention

  •        Schlafstörungen 

  •        Chronische Erkrankungen

  •        Transplantation - Leben mit fremden Organ 

Therapieverlauf

Wenn Sie sich für eine Therapie entscheiden, werden wir im Erstgespräch über die Rahmenbedingungen sprechen. Diese hängen von Ihren individuellen Bedürfnissen ab.

Die Dauer einer Therapie  richtet sich nach dem individuellen Therapieziel.

Eine Therapiestunde dauert 50 Minuten.

Verschwiegenheit

Psychotherapeut:innen sind gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über alle ihnen in Ausübung ihres Berufs anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet. Das gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartnern, Lebensgefährten und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden oder Sozialversicherungsträgern.

Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch über den Abschluss der Psychotherapie hinaus.

Services

Marco Flemming

Schwedenplatz 2 / 15

1010 Wien

Telefon: +43 660 17 13 166

Email: mail@praxis-flemming.at

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